Liebe Forumsgemeinde,

wie ihr sicher bemerkt habt, war unser Board die letzten zwei Tage offline.
Der Grund: Unser Hosting-Provider musste wegen eines massiven Wasserschadens ein komplettes Rechenzentrum vom Netz nehmen und konnte die Probleme nicht so schnell beheben.

Wenn solch ein Ausfall auftritt, dann versuchen wir immer, euch auf Holsteins Forum auf transfermarkt.de darüber zu informieren. So auch diesmal geschehen: https://www.transfermarkt.de/zum-storch ... chor_39436
Wenn ihr das Forum also einmal nicht erreichen könnt, schaut gerne dort nach.

Euer Board-Team


PS
Ihr könnt diesen Hinweis oben rechts wegklicken.

KSV-Mitgliederversammlung am 17. Mai 2022 — Anmeldung bis zum 2. Mai

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KSV-Mitgliederversammlung am 17. Mai 2022 — Anmeldung bis zum 2. Mai

#1

Beitrag von diaet » Mi 27. Apr 2022, 13:45

Wird ne spannende MV im nächsten Monat :whistle:
Dateianhänge
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Re: Verein, Mitglieder und Finanzen

#2

Beitrag von Ostufer » Mi 27. Apr 2022, 14:44

Wer jetzt nicht den Allerwertesten hoch bekommt und diesen autokratischen Strukturen die Stirn bietet, der braucht sich dann auch nicht beschweren, wenn von unserem e.V. bald nichts mehr übrig ist.

Schwenke, Schneekloth und Stöver muss endlich mal die Meinung gegeigt werden, das Fass ist übergelaufen

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Re: Verein, Mitglieder und Finanzen

#3

Beitrag von Mad Mario » Mi 27. Apr 2022, 15:28

Wenn ein rechtzeitig angemeldeter Tagesordnungspunkt nicht auf die Tagesordnung aufgenommen wird würde ich dies rechtlich prüfen lassen.
Sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind, ist der Verein verpflichtet, dies umzusetzen. Notfalls muss dies durch rechtlichen Zwang erfolgen.
Eine Diskussion unter "Sonstiges" kann nicht zu einer Satzungsänderung führen (was die Verfasser wohl beabsichtigt haben) und ist -meine persönlche Meinung- angesichts der Bedeutung des Themas 50+1 nicht angemessen.
Hier solte Block501 oder das einreichende Mitglied sofort handeln. Notfalls muss eine korrigierte Tagesordnung versendet werden, der Termin verschoben werden oder eine weitere Versammlung in kurzer Zeit stattfinden.
Ich hoffe, dass das alles ein Missverständnis ist. Es kann doch nicht ernsthaft Bestrebungen in der Vereinsführung gegen einen 50+1 Beschluss geben....
Erst hatten wir kein Glück und dann kam auch noch Pech dazu.

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Re: Verein, Mitglieder und Finanzen

#4

Beitrag von Claepitaen » Mi 27. Apr 2022, 15:51

Vielleicht hofft die Vereinsfuehrung darauf, dass die Antraege von Block 50(+)1 Missverstaendnisse sind. Gehoert schliesslich zur "Holstein DNA", dass Anliegen der Fans gerne solange ignoriert werden bis es wirklich kocht.

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Re: KSV-Mitgliederversammlung am 17. Mai 2022 — Anmeldung bis zum 2. Mai

#5

Beitrag von holzbein » Mi 27. Apr 2022, 16:21

Auf mehrfachen Wunsch habe ich die Beiträge rund um die bevorstehende Mitgliederversammlung in einen separaten Thread ausgelagert und im Forum oben angepinnt.

Nach dem 17. Mai nehme ich den Thread dort wieder weg, ihr findet ihn anschließend nur noch unter "Übersicht > Unsere Störche > Infrastruktur, Verein und Nostalgisches".

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Re: Verein, Mitglieder und Finanzen

#6

Beitrag von Egon Olsen » Mi 27. Apr 2022, 17:13

Mad Mario hat geschrieben:
Mi 27. Apr 2022, 15:28
Wenn ein rechtzeitig angemeldeter Tagesordnungspunkt nicht auf die Tagesordnung aufgenommen wird würde ich dies rechtlich prüfen lassen.
Sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind, ist der Verein verpflichtet, dies umzusetzen. Notfalls muss dies durch rechtlichen Zwang erfolgen.
Eine Diskussion unter "Sonstiges" kann nicht zu einer Satzungsänderung führen (was die Verfasser wohl beabsichtigt haben) und ist -meine persönlche Meinung- angesichts der Bedeutung des Themas 50+1 nicht angemessen.
Hier solte Block501 oder das einreichende Mitglied sofort handeln. Notfalls muss eine korrigierte Tagesordnung versendet werden, der Termin verschoben werden oder eine weitere Versammlung in kurzer Zeit stattfinden.
Ich hoffe, dass das alles ein Missverständnis ist. Es kann doch nicht ernsthaft Bestrebungen in der Vereinsführung gegen einen 50+1 Beschluss geben....

Man erinnere sich nur mal an das Theater um die Mitgliederversammlung bei den Bayern vor einiger Zeit, als einige Mitglieder die Partnerschaft mit Quatar zum Thema machen bzw. dazu auch Beschlüsse erwirken wollten. Ging das im Vorfeld nicht auch mit einem Antrag auf einstweilige Anordnung vor ein ordentliches Gericht?

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Re: KSV-Mitgliederversammlung am 17. Mai 2022 — Anmeldung bis zum 2. Mai

#7

Beitrag von Holstein1965 » Mi 27. Apr 2022, 17:19

Wird eine nette Party. Zur Not kann man ja auch dem Aufsichtsrat und Präsidenten die Entlastung verweigern. :whistle: :whistle:

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Re: KSV-Mitgliederversammlung am 17. Mai 2022 — Anmeldung bis zum 2. Mai

#8

Beitrag von holli » Mi 27. Apr 2022, 20:03

Holstein1965 hat geschrieben:
Mi 27. Apr 2022, 17:19
Wird eine nette Party. Zur Not kann man ja auch dem Aufsichtsrat und Präsidenten die Entlastung verweigern. :whistle: :whistle:
Und um welche Bereicherungs- und Schadensersatzforderungen soll es dabei genau gehen?
Glatte Worte und schmeichelnde Mienen vereinen sich selten mit einem anständigen Charakter.
- Konfuzius-

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Re: KSV-Mitgliederversammlung am 17. Mai 2022 — Anmeldung bis zum 2. Mai

#9

Beitrag von die2lustigen3 » Do 28. Apr 2022, 14:07

Die Tagesordnung muss doch zu Bedinn der Versammlung genehmigt werden. Da kann man idR doch auch Veränderungen einbringen. Ob Allerdings eine Satzungsänderung dann ohne vorherige Ladung zulässig ist, vermag ich nicht zu beurteilen.
`When the seagulls follow the trawler, it is because they think sardines will be thrown into the sea'

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Re: KSV-Mitgliederversammlung am 17. Mai 2022 — Anmeldung bis zum 2. Mai

#10

Beitrag von Holstein1965 » Do 28. Apr 2022, 14:47


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Re: KSV-Mitgliederversammlung am 17. Mai 2022 — Anmeldung bis zum 2. Mai

#11

Beitrag von Ostufer » Do 28. Apr 2022, 14:48

Genau das ist der springende Punkt: die Mitglieder müssen über anstehende Satzungsänderung informiert werden, damit jedes Mitglied die Chance hat für oder gegen diese zu stimmen. Alles andere wäre Gemauschel, passt ja aber ganz gut zur Vereinsführung

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Re: KSV-Mitgliederversammlung am 17. Mai 2022 — Anmeldung bis zum 2. Mai

#12

Beitrag von 12421900 » Do 28. Apr 2022, 14:52

Ist sie nicht, da jedes Mitglied vorher über eine vollständige Tagesordnung informiert worden sein muss. Deshalb wird ja so darauf gepocht, dass die Tagesordnung aktualisiert wird. Holstein versucht das ganze gerade auszusitzen. So etwas perfides von einem Verein, der von einem Juristen geleitet wird und den/die Antragstellerin wissentlich auf den Tagesordnungspunkt „sonstiges“ verweist, obwohl bekannt, dass dort nichts zur Abstimmung gestellt werden kann. Großes Kino, kannst echt nur Kopfschütteln

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Re: KSV-Mitgliederversammlung am 17. Mai 2022 — Anmeldung bis zum 2. Mai

#13

Beitrag von Jupp » Do 28. Apr 2022, 15:14

Bei einer Satzungsänderung wird über den genauen Wortlaut an einer genau spezifizierten Stelle der Satzung abgestimmt, der vorab einer rechtlichen Prüfung unterzogen werden muss. Ich denke nicht, daß dies beides in konkreter Form vorliegt. In dieser Versammlung kann es also nur darum gehen, mehrheitlich über den Antrag zu befinden, eine solche Satzungsänderung auf den Weg zu bringen. Das muss in dem Antrag auch so formuliert sein, um zulässig zu sein. Nichtsdestotrotz muss über fristgerecht eingegangene Anträge unter TOP "Anträge" abgestimmt werden. Dieser TOP kann der Tagesordnung zu Beginn der Versammlung durch einen Einspruch gegen die Tagesordnung durch mehrheitliche Abstimmung hinzugefügt werden. Er fehlt in der Tagesordnung schlichtweg. Ich kenne die Anträge nicht, aber Vereinsrecht ist manchmal nicht so einfach, wie es aussieht.
Dum spiro spero...

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Re: KSV-Mitgliederversammlung am 17. Mai 2022 — Anmeldung bis zum 2. Mai

#14

Beitrag von Malzbier » Do 28. Apr 2022, 15:20

Das ist ja das Problem. Eine Änderung muss zwingend im Vorfelde bekannt gegeben werden. Nur so hat jedes Mitglied die Möglichkeit zu entscheiden, ob es an der Abstimmung teilnehmen will. Die fehlende Möglichkeit sich im Vorfelde über die möglichen Auswirkungen dieser wichtigen Entscheidung zu informieren, kommt ja noch dazu.

Das diese Anmeldefrist das ganze noch etwas komplizierter macht,steht auf einem andern Blatt. Dürfen Mitglieder nicht teilnehmen,die den Meldetermin verpasst haben? Wäre dann eine neue Tagungordnung noch fristgerecht?

Daher kommt alle zur MV und nehmt an der notwendigen Diskussion oder Abstimmung teil. Jedes Mitglied zählt und und wäre ein wünschenwerter Rückhalt für dieses sinnvolle Anliegen.

Eine Nichtentlastung bedeutet übrigens nur, das die handelnden Personen nicht mehr haftbar bei Schadensersatzforderungen gemacht werden können.

Daher wäre das nur eine symbolische Massnahme seinen Protest gegen die handelnden Personen auszudrücken. Immerhin handelt die Vereinsführung theoretisch gesehen vereinsschädigend. Die MV ist nämlich das wichtigste Organ im Verein und ein demokraitscher Diskurs ist aktuell durch das Handeln des Präsidiums nicht gegeben. Welche langfristigen Folgen dieses undemokratische Verhalten hat, ist aktuell auch noch nicht absehbar.

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Re: KSV-Mitgliederversammlung am 17. Mai 2022 — Anmeldung bis zum 2. Mai

#15

Beitrag von Ostufer » Do 28. Apr 2022, 15:27

Jupp hat geschrieben:
Do 28. Apr 2022, 15:14
Bei einer Satzungsänderung wird über den genauen Wortlaut an einer genau spezifizierten Stelle der Satzung abgestimmt, der vorab einer rechtlichen Prüfung unterzogen werden muss. Ich denke nicht, daß dies beides in konkreter Form vorliegt. In dieser Versammlung kann es also nur darum gehen, mehrheitlich über den Antrag zu befinden, eine solche Satzungsänderung auf den Weg zu bringen. Das muss in dem Antrag auch so formuliert sein, um zulässig zu sein. Nichtsdestotrotz muss über fristgerecht eingegangene Anträge unter TOP "Anträge" abgestimmt werden. Dieser TOP kann der Tagesordnung zu Beginn der Versammlung durch einen Einspruch gegen die Tagesordnung durch mehrheitliche Abstimmung hinzugefügt werden. Er fehlt in der Tagesordnung schlichtweg. Ich kenne die Anträge nicht, aber Vereinsrecht ist manchmal nicht so einfach, wie es aussieht.
Wie kommst du darauf, dass die Anträge nicht ordentlich vorliegen? Die Anträge wurden ordentlich und fristgerecht eingereicht. Ein Anwalt hat diese mit ausgearbeitet. Da hat keiner eine Brieftaube losgeschickt mit einem Zweizeiler.

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