Schilksee hat meiner Meinung nach auch kein Flutlicht.
Ne Regionaliga Nord brauch man nicht mal ne Kapazität für 5.000 Zuschauer.
Anhang 4 Stadion für die Lizenz vom norddeutschen Fußballverband.
http://www.nordfv.de/service/download/z ... liga-nord/
Hier bei der Quelle
Drittletzter Punkt.
3.1 Grundsätze
3.1.1
Eine Platzanlage oder ein Stadion darf grundsätzlich nur dann für die Austragung von Spielen
der Regionalliga Nord bzw. dem Pokalwettbewerb genutzt werden, wenn sie in baulicher und
technischer Hinsicht den Sicherheitserfordernissen des NFV entspricht.
Die für den Bau und die technische Ausstattung der Platzanlage und vorgeschriebenen
wiederkehrenden Prüfungen geltenden Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsanordnungen
sind zu beachten.
3.1.2
Der Verein ist verpflichtet, die von ihm genutzte Platzanlage bzw. das von ihm genutzte Stadion
gemeinsam mit den Sicherheitsträgern jährlich rechtzeitig vor Saisonbeginn zu überprüfen und
das Ergebnis in einem Besichtigungsprotokoll niederzulegen.
Die Platzanlage muss von der zuständigen Behörde entsprechend den Vorgaben der
Versammlungsstätten-Verordnung (soweit anwendbar, Fassungsvermögen mehr als 5000 Zuschauer) bzw. der einschlägigen Bauvorschriften auf ihre Verkehrssicherheit überprüft und
abgenommen sein. Eine Ablichtung des Besichtigungsprotokolls ist der Prüfungskommission
des NFV vorzulegen. Gleichfalls ist eine Ablichtung der behördlichen Festlegung des
Fassungsvermögens vorzulegen.
3.2 Äußere Umfriedung
3.2.1
Die äußere Umfriedung muss weiträumig die gesamte Fläche der Platzanlage umschließen. Sie
darf nicht leicht zu übersteigen, zu durchdringen, zu unterkriechen und zu beseitigen sein.
3.2.2
Zu- und Ausgänge sowie Zu- und Abfahrten in der äußeren Umfriedung sind so auszugestalten,
dass der Fahrzeug- und Personenverkehr zügig und geordnet abgewickelt werden kann.
Stauräume für Fahrzeuge und Fußgänger sind so einzurichten, dass sie möglichst nicht in den
öffentlichen Verkehrsraum hineinragen.
3.3 Spielfeldumfriedung, Spielerzugang
3.3.1
Der Innenraum (Spielfeld) ist durch eine fest verankerte Absperrung (Bande oder Barriere)
abzugrenzen. Mit dem vom Verein nachzuweisenden vorherigen Einverständnis des
Stadioneigentümers und der örtlichen Sicherheitsorgane kann die Innenraumsicherung vor
Sitzplatzbereichen auch durch andere geeignete Maßnahmen gewährleistet werden.
3.3.2
Die Spieler und die Schiedsrichter sind durchgängig auf dem Weg zwischen Kabinen und
Spielfeld durch geeignete Sicherheitsmaßnahmen gegen Einwirkungen zu schützen.
3.4 Zuschauerbereiche
3.4.1
Alle Zuschauerbereiche sind so auszugestalten, dass der Zuschauer im Gefahrenfall nicht durch
den Verkehrsfluss störender Einbauten oder Einrichtungen (z.B. so genannte „tote Ecken“)
gehindert ist, seinen Platz in Richtung eines Ausgangs zu verlassen.
3.4.2
In den Zuschauerbereichen sind die Umgebung und der Boden so auszugestalten, dass keine
Steine, Platten oder sonstige Gegenstände aufgenommen, heraus gebrochen oder anderweitig
entfernt werden können. Mobile Sachen auf der Platzanlage, z. B. Papierkörbe etc., sind zu
befestigen.
3.4.3
Alle Zu-, Aus- und Durchgänge, Zu- und Abfahrten innerhalb der Platzanlage sind mit
Schlössern auszustatten, die mit einem Einheitsschlüssel geöffnet werden können.
3.4.4
Sind in den Stehplatzbereichen mehr als fünf Stufen hintereinander angeordnet, sind sog.
Wellenbrecher anzubringen. Ihre Einrichtung, Ausgestaltung und Prüfung richten sich nach den
gesetzlichen Bestimmungen.
3.4.5
Die Blöcke für die Fans der beiden Mannschaften sollen möglichst weit voneinander entfernt
angeordnet werden.
Bei Spielen mit erhöhtem Risiko sind ausreichende Pufferzonen zu bilden und an den Grenzen
der Blöcke sind fest verankerte Abtrennungen zu den übrigen Zuschauerbereichen - mindestens
2,20 Meter hoch, mit deutlich gekennzeichneten und nummerierten Fluchttoren - anzubringen,
die besonders stabil ausgebildet sein müssen (Metallkonstruktion, Sicherheitsverbundglas etc.),
um einen Wechsel von Fans in andere Bereiche zu verhindern. Diese Anforderungen gelten bei
den Fanblöcken auch für die Innenraumsicherung (vgl. 3.3.1). Die Blöcke für Heim-/Gästefans
müssen getrennte Zu-/Abgänge mit separater Zugangskontrolle haben. Der Weg dorthin soll
möglichst wenig andere, von den übrigen Stadionbesuchern benutzte Wege, kreuzen.
3.4.6
Sofern Platzanlagen / Stadien über die Voraussetzungen der Ziffer 3.4.5 nicht verfügen, können
Spiele mit erhöhtem Risiko auf der Platzanlage / Stadion nicht stattfinden, sondern es muss
zwingend in ein Stadion ausgewichen werden, in dem die o. g. Anforderungen erfüllt werden.
3.4.7
Darüber hinaus sind bei Spielen mit erhöhtem Risiko und bei Spielen mit erhöhtem
Gästefanaufkommen separate Ver- und Entsorgungseinrichtungen für Heim- und Gästefans
vorzuhalten.
3.5 Regelungen für Mannschaften/Schiedsrichter/Offizielle
Für Vereine, Schiedsrichter und andere Offizielle müssen ausreichend Parkplätze bereitgestellt
werden. Diese Plätze sollen sich in unmittelbarer Nähe der Umkleideräume, von den öffentlich
zugänglichen Bereichen getrennt, und vorzugsweise innerhalb oder in Nähe des
Stadiongebäudes befinden.
3.6 Beschallungseinrichtungen
Die Platzanlage ist mit einer Beschallungseinrichtung auszustatten. Die Beschallungsanlage ist
so auszugestalten, dass Durchsagen auch bei ungünstigen Verhältnissen überall zu verstehen
sind.