1. Hilfe Thema
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goalhanger

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Re: 1. Hilfe Thema
Man müsste den Tarifvertrag kennen, um zu wissen, wie Tätigkeitsjahre definiert sind und ob z.B. Zeiten bei anderen Arbeitgebern berücksichtigt werden. Dann kannst Du es Dir vielleicht selbst erschließen. Oder habt Ihr einen Betriebsrat, den Du fragen kannst?
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Stolle

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Re: 1. Hilfe Thema
Es geht hier nicht um mich und ich habe auch eine Idee dazu, was ja aber nicht heißt das meine Auslegung richtig ist, dachte ich das sich hier ja eventuell jemand genauer mit dieser Thematik auskennt.
Der Tarifvertrag ist natürlich bekannt, da heißt es lediglich das die Einstufung in die nächste Gehaltsklasse nach 3 Tätigkeitsjahren erfolgt.
Einen "modernen" Betriebsrat außerhalb der Metallbranche etwas zu fragen, kann auch spannend werden
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goalhanger

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Re: 1. Hilfe Thema
Dann frag einen Rechtsanwalt. Kontakte gibt's auch hier im Forum.
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Stolle

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Re: 1. Hilfe Thema
Ist mir natürlich klar wen ich alles fragen kann, habe halt nur gedacht das es auch hier unter den Usern fundierte Meinungen dazu gibt, aber es sind scheinbar kaum abhängig Beschäftigte hier unterwegs.
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goalhanger

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Re: 1. Hilfe Thema
Du lieferst zu wenig Informationen, da kann Dir keiner helfen. Ich bin jetzt raus.
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Mad Mario

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Re: 1. Hilfe Thema
Entscheidend ist der TV und evtl betriebliche Vereinbarungen.
Ggf. ist ab Stufe 3 auch eine positive Beurteilung notwendig.
Am besten Anwalt, Betriebsrat oder Gewerkschaft kontaktieren.
Ggf. ist ab Stufe 3 auch eine positive Beurteilung notwendig.
Am besten Anwalt, Betriebsrat oder Gewerkschaft kontaktieren.
Erst hatten wir kein Glück und dann kam auch noch Pech dazu.
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Stolle

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Re: 1. Hilfe Thema
Mehr Informationen kann nan sich doch kaum wünschen, Namen und Orte dürften für eine Einschätzung doch unerheblich sein und die Infos im Tarifvertrag sind halt das die Eingruppierung in die nächste Gehaltsstufe nach 3 Beschäftigungsjahren erfolgt. Betriebliche Regelungen dürften die Regelungen des geltenden Tarifvertrages ja nicht verschlechtern.goalhanger hat geschrieben: ↑Sa 8. Feb 2020, 08:44Du lieferst zu wenig Informationen, da kann Dir keiner helfen. Ich bin jetzt raus.
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Re: 1. Hilfe Thema
Auf Anwalt oder Gewerkschaft wird es hinauslaufen, wenn man die vorhandenen Informationen und Angaben tatsächlich so unterschiedlich auslegen kann, denn jetzt sind wir wieder am Anfang, für mich sind die 3 Beschäftigungsjahre halt 3 Jahre nach der Einstellung erreicht und nicht nach 3 Jahren und 2 Monaten ,nach 3 Jahren und 10 Monaten oder irgendwann mal.......
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Re: 1. Hilfe Thema
Ja, die 3 Jahre laufen ab Eintrittsdatum in das Unternehmen und die Eingruppierung in die nächste Gehaltstufe muss nach 3 Jahren erfolgen, es gibt keinen Interpretationsspielraum sondern handelte sich lediglich um ein Missverständnis in der Personalabteilung.
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Nordlicht91

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Re: 1. Hilfe Thema
Gibt es irgendjemand der bei Android Probleme mit dem Mikrofon hatte und mir helfen kann?
Abgesichter Modus hat nichts gebracht
-pusten hilft auch nicht (beim Diktiergerät reagiert auf sehr lautes pusten nur minimal) telefonieren geht nicht
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Jupp

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Stolle

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Re: 1. Hilfe Thema
Google mal die Problematik in Verbindung mit Deiner Handymarke, mir hat das tatsächlich mal geholfen und letztlich war irgendein Sensor am Handy defekt, Annäherungssensor o.ä.
Wie gesagt Fehlersymptome in Verbindung mit Handymarke, kann, aber muss nicht zwingend helfen.
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Stolle

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Re: 1. Hilfe Thema
Ich bin doch hier im Forum von so vielen schlauen Leuten umgeben, kann mir evtl. jemand mal so in Kürze und für Laien verständlich erklären ab wann, bzw. wo und wie in Deutschland Europarecht angewendet wird, werden muss, werden kann?
Der Bundesgerichtshof ist das oberste deutsche Gericht, ab wann, bzw. in welchen Fällen kann es passieren das Entscheidungen des europäischen Gerichtshofes höher anzusehen sind?
Steht etwas in der Rechtspyramide das Europarecht für alle Rechtsgebiete über allem oder evtl. nur für bestimmte Bereiche?
Was alles kann vor dem europäischen Gerichtshof verhandelt, bzw. entschieden werden und was ist ab wann für das tägliche Leben in Deutschland verbindlich, also welches Recht muss angewendet werden?
Wäre prima, wenn mir da jemand auf meine laienhaft, aber hoffentlich im Ansatz verständlichen Fragen etwas zu antworten könnte.
Der Bundesgerichtshof ist das oberste deutsche Gericht, ab wann, bzw. in welchen Fällen kann es passieren das Entscheidungen des europäischen Gerichtshofes höher anzusehen sind?
Steht etwas in der Rechtspyramide das Europarecht für alle Rechtsgebiete über allem oder evtl. nur für bestimmte Bereiche?
Was alles kann vor dem europäischen Gerichtshof verhandelt, bzw. entschieden werden und was ist ab wann für das tägliche Leben in Deutschland verbindlich, also welches Recht muss angewendet werden?
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Mad Mario

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Re: 1. Hilfe Thema
https://protag-law.com/kompetenzen/europarecht/
In der Regel wird europäisches Recht durch die jeweiligen Nationen in das jeweilige Landesrecht umgesetzt.
Verstöße nationalen Rechts gegen europäisches Recht überwacht der EuGH.
Nationale Gerichte sind angehalten bei möglicher Abweichung nationaler von europäischen Regelungen den EuGH anzufragen.
Direkt ist europäisches Recht auf nationaler Ebene nur in den seltensten Fällen anwendbar.
Kurz gesagt: Es sind zwei sehr eng verbundene Zahnräder, die im Idelafall genau ineinander greifen.
In der Regel wird europäisches Recht durch die jeweiligen Nationen in das jeweilige Landesrecht umgesetzt.
Verstöße nationalen Rechts gegen europäisches Recht überwacht der EuGH.
Nationale Gerichte sind angehalten bei möglicher Abweichung nationaler von europäischen Regelungen den EuGH anzufragen.
Direkt ist europäisches Recht auf nationaler Ebene nur in den seltensten Fällen anwendbar.
Kurz gesagt: Es sind zwei sehr eng verbundene Zahnräder, die im Idelafall genau ineinander greifen.
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Re: 1. Hilfe Thema
Whow, so schnell
Werde ich mich mal einlesen.
Ist es also nicht zwingend so, dass zu "Themen" zu denen schon mal europäisches Recht gesprochen wurde, dieses dann auch über dem deutschen Recht steht, bzw. das Europarecht dann auch angewendet werden muss?
Na, ich lese erst einmal...................
Ist es also nicht zwingend so, dass zu "Themen" zu denen schon mal europäisches Recht gesprochen wurde, dieses dann auch über dem deutschen Recht steht, bzw. das Europarecht dann auch angewendet werden muss?
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