1. Hilfe Thema
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Re: 1. Hilfe Thema
Mal eine Frage an die Sky TV Kenner.
Benötigt man um Sky über Kabel zu empfangen auch eine Internet Verbindung und falls ja wozu?
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Re: 1. Hilfe Thema
Nein, du benötigst keine I-Net-Verbindung. Die Vorteile sind das man mehr Programme bekommt und ich meine das Sky Demand nutzen zu können. Alles andere läuft ohne.
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Re: 1. Hilfe Thema
Prima, dann wäre es theoretisch auch möglich den Sky decoder nicht nur an einem Ort zu nutzen, also beispielsweise in Kiel und am Wochenende in Neumünster?
Jetzt mal unabhängig von Sky go.
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Re: 1. Hilfe Thema
Wenn an beiden Standorten Kabelanschluss ist sollte das funktionieren. Ist an einem Standort der Empfang über Satellit wird´s eher nix.
Erst hatten wir kein Glück und dann kam auch noch Pech dazu.
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Re: 1. Hilfe Thema
Das sollte man aber hier gar nicht schreiben..Mad Mario hat geschrieben:Wenn an beiden Standorten Kabelanschluss ist sollte das funktionieren. Ist an einem Standort der Empfang über Satellit wird´s eher nix.
Klar geht das, wer ein Sky Komplettpaket hat, kann sich für kleines Geld eine Zweitkarte mit Receiver ordern.So fürs Schlafzimmer z.Bsp. ...
Dann nimmt man den Recorder dorthin mit wo man will und natürlich Kabelanschluss ist.
Das gleiche gilt für Satellit, der geht dann auch im Ausland z. Bsp. in Dänemark, ein Freund von mit macht das so.
Schöne digitale Welt halt.


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Re: 1. Hilfe Thema
Frage an die Sky Experten, kann es sein das man Sky go nur auf einem Laptop/PC empfangen kann auf dem mindestens Windows 10 installiert ist und es z.B. mit einem Windows 7 PC gar nicht funktioniert?
Evtl. hat ja schon jemand mal Erfahrungen damit gemacht?
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Re: 1. Hilfe Thema
Hmmm...Sky Go, was beinhaltet dasb genau (2.Liga auch als Knserve gucken??) und was kostet das?
Sorry, habe keine Ahnung und mit Googeln auf die Schnelle nichts wirklich Relevantes herausgefunden.
Aber vllt kann die Frage auch für mich interessant sein, da ich ebenfalls noch Windows 7 auf meinem Laptop habe!
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Aber vllt kann die Frage auch für mich interessant sein, da ich ebenfalls noch Windows 7 auf meinem Laptop habe!
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Re: 1. Hilfe Thema
Hat sich erledigt, war wohl wie so oft ein Bedienerfehler, Sky go funktioniert jedenfalls definitiv auch auf einem älteren Laptop/PC mit Windows 7!
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Re: 1. Hilfe Thema
Ist das ein Programm oder läuft das über ne Webseite? Falls letzteres, dann dürfte das Betriebssystem egal sein. Ich meine, dass wir mal irgendwann über den Account eines Kumpels auf meiner Win7-Maschine im Browser geschaut haben.
So oder so: Ab nächstem Jahr sollte man sowieso weg von Windows 7 sein, weil der Sicherheitssupport eingestellt wird.
So oder so: Ab nächstem Jahr sollte man sowieso weg von Windows 7 sein, weil der Sicherheitssupport eingestellt wird.
Ich guck nochma' in die Flasche wie spät das is'... Jaaa, jetz' is' das soweit!
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Re: 1. Hilfe Thema
Nee, läuft eben nicht mehr im Browser, man muss sich so eine Art App runterladen, aber es funzt halt auch mit Win7
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Re: 1. Hilfe Thema
Schon gewusst?
Der Dreipunkt (oder Auslassungspunkte) ist ein eigenes Schriftzeichen:
Unter Windows kann das Zeichen durch Gedrückthalten der Alt während der Eingabe der Ziffernfolge 0133 auf dem Ziffernblock eingegeben werden.
Auf deutschen Apple-Systemen lassen sich die Auslassungspunkte durch die Tastenkombination ⌥ + . eingegeben.
Auf Linux-Systemen wird das Auslassungspunkte-Zeichen bei deutscher Tastaturbelegung durch Drücken der Tastenkombination Alt Gr + . erzeugt.
https://de.wikipedia.org/wiki/Auslassungspunkte
Der Dreipunkt (oder Auslassungspunkte) ist ein eigenes Schriftzeichen:
Unter Windows kann das Zeichen durch Gedrückthalten der Alt während der Eingabe der Ziffernfolge 0133 auf dem Ziffernblock eingegeben werden.
Auf deutschen Apple-Systemen lassen sich die Auslassungspunkte durch die Tastenkombination ⌥ + . eingegeben.
Auf Linux-Systemen wird das Auslassungspunkte-Zeichen bei deutscher Tastaturbelegung durch Drücken der Tastenkombination Alt Gr + . erzeugt.
https://de.wikipedia.org/wiki/Auslassungspunkte
Alt werden ist nichts für Feiglinge (U. Seeler)
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Re: 1. Hilfe Thema
Sollte hier ins Thema passen.
Wenn es in einem Tarifvertrag geregelt ist, dass der/die Mitarbeiter/in nach 3 Tätigkeitsjahren in die nächste Gehaltsgruppe aufsteigt, dann können die Tätigkeitsjahre doch nur ab Einstellungsdatum berechnet werden oder sieht da jemand einen Interpretations-, bzw. Gestaltungsspielraum für das Unternehmen?
Wenn es in einem Tarifvertrag geregelt ist, dass der/die Mitarbeiter/in nach 3 Tätigkeitsjahren in die nächste Gehaltsgruppe aufsteigt, dann können die Tätigkeitsjahre doch nur ab Einstellungsdatum berechnet werden oder sieht da jemand einen Interpretations-, bzw. Gestaltungsspielraum für das Unternehmen?
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Re: 1. Hilfe Thema
Hintergrund der Frage? Ist ein Mitarbeiter zwei Jahre als Hausmeister in dem Unternehmen beschäftigt und steigt dann im selben Betrieb mit neuem Arbeirtsvertrag in die Vermarktung ein, gelten die zwei Jahre Hausmeisterdienst wohl eher nicht, um schon nach einem weiteren Jahr in der Vermarktung die nächsthöhere Tarifgruppe zu erreichen. Aber sowas regelt man doch unter vier Augen mit dem Chef, wenn du gut bist, bekommst du es auch.Stolle hat geschrieben: ↑Fr 7. Feb 2020, 08:51Sollte hier ins Thema passen.
Wenn es in einem Tarifvertrag geregelt ist, dass der/die Mitarbeiter/in nach 3 Tätigkeitsjahren in die nächste Gehaltsgruppe aufsteigt, dann können die Tätigkeitsjahre doch nur ab Einstellungsdatum berechnet werden oder sieht da jemand einen Interpretations-, bzw. Gestaltungsspielraum für das Unternehmen?
Don't stop believin'...
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Re: 1. Hilfe Thema
Keine Antwort zu geben ist manchmal besser als irgendeine gefühlte Meinung von sich zu geben.
Es geht hier auch nicht darum wie man etwas für sich persönlich, unter 4 Augen mit dem Chef, regeln kann, sondern um die rechtliche Einschätzung, alle Mitarbeiter eines Unternehmens betreffend. Auch steht die Güte der persönlichen Arbeitsleistung hier nicht so im Vordergrund, weil es hier um eine tarifliche Regelung/Anhebung handelt und nicht um eine übertarifliche Zulage für gute Arbeit.
Die grundsätzliche Eingruppierung der Tätigkeit ist in diesem Fall auch unstrittig und die Tätigkeit/Aufgabenbereich über den gesamten Zeitraum unverändert!
und ich dachte ich hatte mich in der Frage schon verständlich ausgedrückt
Es geht hier auch nicht darum wie man etwas für sich persönlich, unter 4 Augen mit dem Chef, regeln kann, sondern um die rechtliche Einschätzung, alle Mitarbeiter eines Unternehmens betreffend. Auch steht die Güte der persönlichen Arbeitsleistung hier nicht so im Vordergrund, weil es hier um eine tarifliche Regelung/Anhebung handelt und nicht um eine übertarifliche Zulage für gute Arbeit.
Die grundsätzliche Eingruppierung der Tätigkeit ist in diesem Fall auch unstrittig und die Tätigkeit/Aufgabenbereich über den gesamten Zeitraum unverändert!
und ich dachte ich hatte mich in der Frage schon verständlich ausgedrückt

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Re: 1. Hilfe Thema
Hast du auch...es gibt aber einige Foristen die zu jedem Thema ihre persönliche Meinung posten müssen.Stolle hat geschrieben: ↑Fr 7. Feb 2020, 11:28Keine Antwort zu geben ist manchmal besser als irgendeine gefühlte Meinung von sich zu geben.
Es geht hier auch nicht darum wie man etwas für sich persönlich, unter 4 Augen mit dem Chef, regeln kann, sondern um die rechtliche Einschätzung, alle Mitarbeiter eines Unternehmens betreffend. Auch steht die Güte der persönlichen Arbeitsleistung hier nicht so im Vordergrund, weil es hier um eine tarifliche Regelung/Anhebung handelt und nicht um eine übertarifliche Zulage für gute Arbeit.
Die grundsätzliche Eingruppierung der Tätigkeit ist in diesem Fall auch unstrittig und die Tätigkeit/Aufgabenbereich über den gesamten Zeitraum unverändert!
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