https://www.tagesspiegel.de/sport/wegwe ... 13857.html
Leider ist das Urteil auf der Seite des BVerfG noch nicht veröffentlicht. Aber es wird sicherlich breit in der juristischen Fußball-Leserschaft diskutiert werden, so daß ich einmal diesen Thread eröffne.
Aus juristischer Perspektive war es wohl erwartbar, daß der Zweckveranlasser (hochstrittiges Thema in Jura) in die Verantwortung genommen wird - in Anbetracht des Umfangs der Polizeieinsätze und Höhe der Kosten wohl auch zurecht.
Wenn dann die Dame im Zeitungsartikel von einem "Freifahrtschein für einen immer aggressiver und martialischer auftretenden Polizeiapparat" spricht, offenbart sie ein merkwürdiges Verhältnis zum Rechtsstaat ("Apparat" ist ein Begriff für Verhältnisse in Diktaturen), hat ihn nicht verstanden und betreibt eine fragwürdige Umkehr von Ursachen und Wirkungen.
So viel als Einsteig vorab - die Diskussion ist eröffnet
